Die Begleithundprüfung
Die Begleithundprüfung entspricht inhaltlich im wesentlichen den Übungen des Augsburger Modells, allerdings ist für diese Prüfung die Mitgliedschaft im SV oder einem anderen, vom VDH anerkannten Rassezuchtverein, Voraussetzung. Wer mit seinem Hund die Schutzhundprüfung ablegen will, für den ist die bestandene Begleithundprüfung außerdem vorgeschrieben.
Das Zulassungsalter beträgt zwölf Monate. Im Teil 1 werden Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Ablegen in Verbindung mit Herankommen und Ablegen unter Ablenkung geprüft. Der weitaus anspruchsvollere Teil 2 umfasst verschiedene Übungen im örtlichen Verkehrsraum wie beispielsweise die Führigkeit und das Verhalten im Straßenverkehr, auch unter erschwerten Bedingungen sowie das Verhalten gegenüber anderen Tieren.
Die Prüfung wird von einem vom SV zugelassenen Richter abgenommen. Bestanden ist die Prüfung, wenn im ersten Teil mindestens 70 % der möglichen Punkte erreicht und im zweiten Teil die Übungen vom Leistungsrichter als ausreichend erachtet wurden.