Die Schutzhundprüfung

SchutzdienstFrühestens mit 18 Monaten kann man die Schutzhundprüfung 1 (SchH 1) ablegen. Sie bedarf aber einer intensiven Vorbereitung in den Sparten Fährtenarbeit, Unterordnung (Gehorsamsübungen) und Schutzdienst. In dieser Ausbildungsphase lernt man sehr schnell die Belastbarkeit seines Hundes kennen und seine Veranlagung für den Leistungssport.

Während Fährtenarbeit und Unterordnung ganz entscheidend vom Geschick des Ausbilders abhängen, ist man beim Schutzdienst auf ein vorhandenes Triebpotential (Beutetrieb, Wehrtrieb, Aggressionstrieb und Meideverhalten) angewiesen, das auch dem besten Ausbilder seine Grenzen setzt, wenn die entsprechenden Veranlagungen beim Schutzhund nicht ausgeprägt sind.

Die Formen des Wettkampfsports mit Gebrauchshunden sind fast ausschließlich auf der Basis der Schutzhund-Prüfungsordnung geregelt, die von den einzelnen Fachverbänden in der AZG beschlossen und über den VDH als verbindlich für den gesamten deutschen Prüfungsbereich herausgegeben wird. Um internationale Wettkämpfe zu ermöglichen, mussten über die internationalen Verbände einheitliche Ordnungen geschaffen werden. Der SV war hier Vorreiter!

An sich hat die Schutzhundeprüfung eine doppelte Funktion. Zum einen ist sie eine Zuchtzulassungsprüfung und somit für jeden in der Schäferhundzucht verwendeten Deutschen Schäferhund obligatorisch. Zum anderen stellt sie für jeden ernsthaften Hundesportler ein erklärtes Ausbildungsziel dar, je nach Anforderung in den drei Schwierigkeitsstufen SchH 1 , SchH 2 und SchH 3.

Interessiert? Für weitere Fragen oder Auskünfte stehen wir Ihnen  jederzeit gerne zur Verfügung!

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